Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hans WiNN GmbH & Co. KG

sowie der Fa. Leonhardt & Baumeister — Zweigniederlassung der Hans WiNN GmbH & Co. KG. , Bamberg

— nachstehend WiNN genannt —

Stand 03/2017

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Hierzu zählen insbesondere Freiberufler. Bei Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als WiNN ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die im Onlineshop und Katalog / Preislisten aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, WiNN ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen wie z.B. Angebote, Aufstellungen usw., behält sich WiNN Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, WiNN erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Angebote der Fa. WiNN verstehen sich stets freibleibend. Bis zur schriftlichen Bestätigung von WiNN gelten Angebote aller Art als unverbindlich WiNN ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern, wenn sich nach Lieferung Bedenken gegen die Bonität des Kunden, die sachlich begründet sind und die eine Aufrechterhaltung des Kaufvertrages unzumutbar erscheinen lassen, ergeben. Sofern bereits Zahlungen durch den Kunden geleistet wurden, werden diese dem Kunden erstattet, soweit keine Wertminderungen an der Ware entstanden sind und keine Gegenforderungen bestehen. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Selbstbelieferung

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. WiNN wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der — mit Mängeln behafteten —Lieferung bzw. Arbeiten steht. Sofern Kosten für Verpackung, Transport, Installation oder Montage entstehen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Vergünstigungen oder Nachlässe müssen in schriftlicher Form mit WiNN abgestimmt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist er verpflichtet, entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. WiNN ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch WiNN zu vertretender Umstände, wie Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder behördlicher Anordnungen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen/Spedition, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Mit der Lieferung und Bezahlung von Software wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Programmen erworben. Die Urheberrechte bleiben bei WiNN, bzw. beim Urheberrechtsinhaber. Die Nutzung der Programme ist auf einen bestimmten Computer beschränkt, Kopien der Programme, abgesehen von Datensicherungen, dürfen nicht angefertigt werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von WiNN bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an WiNN ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von WiNN in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Fa. WiNN abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 6 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an WiNN weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist WiNN berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann WiNN nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Abnehmer verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der WiNN die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen dessen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Fa. WiNN unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Fa. WiNN zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird WiNN auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; WiNN steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WiNN auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der WiNN, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 7 Mängelhaftung

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall WiNN zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder — wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist — nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn WiNN die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch WiNN zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 8 Lieferverzögerung

WiNN haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WiNN oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von WiNN ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von WiNN wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 50 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Lieferung/ Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer WiNN etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Haftung

WiNN haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WiNN oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet WiNN nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt Die Haftung von WiNN ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Schadensersatz bei Zwischenhandel

Bei Sachmängeln einer Lieferung, die WiNN von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, hat WiNN Schäden, die daraus entstehen, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

§ 11 Aufrechnung gegen Ansprüche

Die Aufrechnung mit Forderungen der WiNN durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden.

§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bamberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. WiNN bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person der des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt die gesetzliche Regelung.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.